07.05.2008 - 6 Gebührenregelung für den SV Bad Kleinen - Halle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 07.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Verwaltung hat eine aktuelle Berechnung der Kosten nach Abschluss des Haushaltes 2007 vorgelegt.
Daraus ergibt sich eine Nutzung der Halle durch den SV Bad Kleinen von 747 Stunden im Jahr.
Nach Überrechnung der Ergebnisse des Haushaltsjahres 2007 ergibt sich eine Stundengebühr von 28,24 . Der SV Bad Kleinen müsste somit ein Nutzungsentgelt im Jahr in Höhe von 21.095,28 zahlen.
Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die Gemeinde Bad Kleinen diesen Betrag vom Sportverein nicht verlangen kann, zum anderen könnte der Verein diese Gelder auch nicht zahlen. Die Gemeinde erkennt die Kinder- und Jugendarbeit des SV Bad Kleinen in hohem Maße an.
Wie im Haushaltsjahr 2007, wird aus dem Einzelplan 30100/Zuschüsse für Vereine und Einrichtungen 2.000,00 als Benutzungsgebühr für die Sporthalle zur Verfügung gestellt.