17.06.2014 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin, Frau Heine, verpflichtet in ihrer Funktion als Vorsitzende der Gemeindevertretung alle neu gewählten Gemeindevertreter durch Handschlag und weist sie auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten hin.

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