30.06.2014 - 12 Beratung und Beschlussfassung zur Umschuldung e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Umschuldung eines Kommunaldarlehens, aufgrund des Ablaufs der Zinsbindung zum 15.08.2014. Der Bürgermeister wird mit der Vergabe beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              8

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -