10.11.2014 - 6 Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 10.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Um 18.00 Uhr gab es bereits einen Erörterungstermin mit den Bootshausanliegern.
Herr Müller stellt den Ausschussmitgliedern sowie den anwesenden Gemeindevertretern nochmals die Planung vor.
Er erläutert, welche Änderungen bereits in die Planung eingeflossen sind.
Da es sich um einen höchst sensiblen Bereich handelt (FFH, LSG) sollte die Gemeinde bei dieser Planung auch vorausschauend an eine mögliche touristische Entwicklung denken, z. B. WWRP, Stege usw.
Bei den Bootshäusern gibt es das Abstandsproblem zwischen den Häusern (mindestens 12 m, in der örtlichen Lage oft nur 2,50 m).
Dieses ist eventuell durch eine gemeinsame Brandmeldeanlage zu lösen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt den Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 10 Uferzone in Hohen Viecheln.
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1
BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.