09.12.2014 - 9 Berufung eines neuen Mitgliedes in den Aufsicht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 69 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird der Bürgermeister der Gemeinde Dorf Mecklenburg als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH bestellt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              12

davon Anwesende:              11

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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