09.12.2014 - 10 Genehmigung der Geschäftsordnung des Aufsichtsr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 69 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern(KV-M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages genehmigt der Gesellschafter die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              12

davon Anwesende:              11

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage