17.11.2014 - 13.1 Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 17.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, unter Beachtung der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPVO M-V) vom 04.Oktober 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Dezember 2012, folgende Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020:
1. Fortführung der Grundschule Bobitz für den gesamten Planungszeitraum.
2. Die Beibehaltung des bestehenden Schuleinzugsbereiches für die Grundschule Bobitz für den Planungszeitraum.
3. Die Anerkennung für unzumutbar lange Schulwegzeiten bei Nichterreichen der regulär geforderten Schülermindestzahlen von 20 Schüler der Eingangsklasse gemäß der SEPVO M-V.
4. Die Beantragung des Status Kleine Grundschule auf dem Lande bei Nichterreichen der geforderten Schülerzahlen entsprechend der SEPVO M-V zur weiteren Betreibung des Grundschulstandortes.
5. Die Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen nach § 39a des Schulgesetzes M-V bei der Prüfung der Bestandsfähigkeit der Grundschule Bobitz.