26.08.2014 - 5 Fortschreibung Landesraumentwicklungsprogramm M-V
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 26.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:
- Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde, geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw. Lückenschluss von Radwegenetzen und Radwanderrouten, Straßenbau, kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.
- Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und –programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittelvergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms. Bei der Ausweisung der Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Tourismusregionen ist nicht gewahrt.
- Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht den Festsetzungen des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität des Schweriner Sees, des Landschaftsschutzgebietes „Wallensteingraben“ und des Naturschutzgebietes „Dambecker Seen“ führt.
- Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungspläne und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Bad Kleinen (Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Übernahme bzw. Berücksichtigung der geplanten Änderungen) sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011.