11.11.2014 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Erstellung ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Di, 11.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Mitglieder der Gemeindevertretung erörtern sehr umfangreich die vorhandene Beschlussvorlage. In diesem Zusammenhang geht Herr Hasse auf folgende Gesetze und Richtlinien ein und zitiert daraus:
? Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BrSchG),
? Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992,
? Verbandssatzung des Zweckverbandes Wismar vom 23.09.2014,
? Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes vom Februar 2013,
? DVGW Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung vom Februar 2008 und Information zur Löschwasserversorgung DVGW-Arbeitsblätter W 405, W 331 und W 400
So dann wird umfangreich darüber debattiert, ob es sinnvoll erscheint, bereits jetzt eine Firma mit der genauen Analyse der Brandschutzversorgung der Gemeinde Metelsdorf vornehmen zu lassen. Herr Rohde begründet aus Sicht des Amtes Dorf Mecklenburg Bad Kleinen, warum es sinnvoll wäre eine IST-Analyse vorzunehmen.
Es wird nochmal deutlich, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung erwarten, dass nicht nur eine Analyse vorgenommen wird, sondern auch die notwendigen Maßnahmen aufgezeigt werden, die zur Sicherung der Löschwasserversorgung in der Gemeinde beitragen. Dieses muss Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes sein. Herr Rohde betont, dass das bereits im Beschlussgegenstand so formuliert ist.
So dann wird über den Beschlussgegenstand abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes durch ein geeignetes Fachplanungsbüro in Auftrag zu geben. Dieser soll eine Analyse zum Ist-Zustand der Löschwasserversorgung enthalten und daraus ableitend die Maßnahmen beschreiben, die erforderlich sind, um ausreichend Löschwasser zur Verfügung zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,4 kB
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