20.01.2015 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur verkehrsrecht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder der Gemeindevertretung erörtern sehr umfangreich, ob es sinnvoll ist eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Ortslage Metelsdorf durchzuführen. Herr Gilde macht darauf aufmerksam, dass bei der Verkehrsbehörde erhebliche Zweifel bestehen, eine Zone 30 einzuführen.

 

In der weiteren Diskussion spricht sich die Mehrheit der Gemeindevertretung dafür aus, dass eine 30-Zone sinnvoll wäre. In diesem Zusammenhang wird entgegen dem Sachverhalt der Beschlussvorlage das Ende der Zone wie folgt festgelegt:

 

?         Ende: aus Wismar kommend, hinter dem Wohngebiet am Beginn des Radweges.

 

So dann wird umfangreich auch darüber debattiert, ob ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t notwendig sei. Hier spricht sich die Mehrheit der Gemeindevertreter dafür aus allerdings mit den Zusatzzeichen wie:

 

?         7,5 t

und

?         Land- und Forstwirtschaft frei.

 

 

Als erstes wird über den Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtliche Anordnung für eine Tempo 30-Zone, Beginn: Einmündungsbereich B208 / Mecklenburger Str., Ende: Beginn des Radweges in Richtung Dorf Mecklenburg abgestimmt.

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 3              Nein-Stimmen: 1              Stimmenthaltung: 1

 

Im Anschluss dessen erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für das Verkehrsschild „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t…“, mit dem Zusatzzeichen „7,5 t“ und „Land- und Forstwirtschaft frei“.

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 4               Nein-Stimmen: -               Stimmenthaltung: 1

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage