20.01.2015 - 9 Beschlussfassung zur Weiterführung des Radweges...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Mitglieder der Gemeindevertretung ertern auch hier sehr umfangreich, ob es sinnvoll ist, diesen Radweg zu errichten. Argumente dagegen sind insbesondere, dass das zu Verfügung stehende Grundstück im Eigentum der DEGES steht und als Ausgleichsfläche der Autobahn 20 ausgewiesen ist.

 

Darüber hinaus sehen die Mitglieder der Gemeindevertretung keine optimale Anbindung an Dorf Mecklenburg, wenn der Radweg an der Landesstre endet. Sie sind der Auffassung, dass die vorhandene Anbindung in Richtung Ortslage Karow über die neu geschaffene Brücke wesentlich sinnvoller ist. So dann wird über den Antrag und die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt, in den Haushaltsplan 2015 die notwendigen Mittel für die Weiterführung des straßenbegleitenden Radweges an der Mecklenburger Straße bis zum Abzweig Rambow einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Kosten für die Planung, den Grunderwerb und die Bauausführung zu ermitteln.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              6

davon besetzte Mandate:              6

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              -

Nein- Stimmen:              5

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Somit hat dieser Beschlussvorschlag keine Zustimmung gefunden.

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Anlagen zur Vorlage