29.10.2014 - 6 Auswertung der Nachtragsgenehmigung des Landkre...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Nachtragsgenehmigung vom 30.04.2014 zur Baugenehmigung vom 11.03.2013 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Sie beinhaltet Auflagen der Unteren Immissionsschutzbehörde in Bezug auf Lärmimmissionen, welche im Dorfgemeinschaftshaus zwingend zu beachten und einzuhalten sind.

 

Herr Voß gibt nähere Erläuterungen zum Antragsverfahren von Seiten der vorherigen Gemeindevertretung. Die Anwesenden nehmen die Auflagen und die Notwendigkeit der zwingenden Einhaltung zur Kenntnis.

 

Herr Gilde äußert in diesem Zusammenhang, dass von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, Herrn Krüger,  noch auf eine Antwort bezüglich der Nutzungszeit in den Abendstunden aussteht. Herr Gilde wird die Angelegenheit beim Landkreis noch einmal in Erinnerung rufen.