04.06.2008 - 8 Schulsozialarbeiter für die Verbundene Regional...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage und die Notwendigkeit der Einstellung eines Schulsozialarbeiters. Die Ausschreibung soll zuerst im Amtsblatt, danach Lübecker Nachrichten, SVZ, OZ, und Internet erfolgen.

Herr Tribukeit findet Arbeit des Sozialarbeiters wichtig. Er berichtet, dass auch kleinere Schulstandorte bereits Schulsozialarbeiter haben und bestätigt die positive Wirkung.

Herr Bünger unterstützt ebenfalls das Vorhaben – wenn Entscheidung dafür, dann anderen öffentlichen Träger dafür suchen. Er regt an, nicht im Amtsblatt ausschreiben, sondern an entsprechende Ausbildungseinrichtungen wenden und entsprechende qualifizierte Absolventen gewinnen.

Herr Wohlgethan: Ausschreibung sollte breit gefächert sein, da der Markt dafür leer ist. Amtsblatt reicht dafür auch nicht.

Es wird folgende Festlegung getroffen:

Ausschreibung über Internet, Amtsblatt, OZ überregional, SVZ überregional, Lübecker Nachrichten

Agenturen in ganz Mecklenburg – Vorpommern bekommen durch Amt Anforderung für qualifiziertes Personal

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt die Einstellung eines/ einer Schulsozialarbeiters/ Schulsozialarbeiterin für die Verbundene Regionale Schule und Gymnasium „Tisa von der Schulenburg“ Dorf Mecklenburg ab dem Schuljahr 2008/ 2009.

 

Die Stelle wird öffentlich im Internet, amtlichen Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes, OZ überregional, SVZ überregional und Lübecker Nachrichten ausgeschrieben, mit der Anforderung eines abgeschlossenen Studiums zum Diplomsozialpädagogen/-pädagogin bzw. Diplom-Sozialarbeiter/in mit staatlicher Anerkennung.

Agenturen in ganz Mecklenburg-Vorpommern bekommen durch Amt eine Anforderung für qualifiziertes Personal.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 14                                                          

Ja- Stimmen: 13                                                                   

Nein- Stimmen: -                                                                  

Stimmenthaltungen: 1                                                          

Befangenheit nach § 24 KV M-V: