28.01.2015 - 8 Klärung der Veranlagung des Herstellungsbeitrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanzausschuss Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 28.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Heidrich dazu:
Ansatz für die Flächen wäre nicht richtig, berechnet wurden vom ZV-Wismar nach der Trinkwassersatzung statt möglicher 10% generell 30% veranlagter Flächenanteil
? Der Ansatz für den Sportplatz ist zu klären und ggfls. aus der Fläche herauszurechnen
? Durch den Widerspruch des Kleingartenvereins Kirchdorf zu deren ähnlichen Bescheid, wird der % Ansatz für Kleingärten im ZV-Wismar 2015 geklärt werden.
? Der Beitrag ist nach Bundeskleingartengesetz auf den Pächter umlagefähig
? Wiederholte Anfrage an das Amt, wer ist zuständig im Amt für die Bescheide und die Einreichung der Widersprüche an den Zweckverband
? Es ist nach der Entscheidung des ZV-Wismar zum % Ansatz für Kleingärten zu prüfen, ob der Gemeinde ein Schaden entstanden ist.