28.01.2015 - 8 Klärung der Veranlagung des Herstellungsbeitrag...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Heidrich dazu:

Ansatz für die Flächen wäre nicht richtig, berechnet wurden vom ZV-Wismar nach der Trinkwassersatzung statt möglicher 10% generell 30% veranlagter Flächenanteil

?      Der Ansatz für den Sportplatz ist zu klären und ggfls. aus der Fläche herauszurechnen

?      Durch den Widerspruch des Kleingartenvereins Kirchdorf zu deren ähnlichen Bescheid, wird der % Ansatz für Kleingärten im ZV-Wismar 2015 geklärt werden.

?      Der Beitrag ist nach Bundeskleingartengesetz auf den Pächter umlagefähig

?      Wiederholte Anfrage an das Amt, wer ist zuständig im Amt für die Bescheide und die Einreichung der Widersprüche an den Zweckverband

?      Es ist nach der Entscheidung des ZV-Wismar zum % Ansatz für Kleingärten zu prüfen, ob der Gemeinde ein Schaden entstanden ist.

 

 

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