26.03.2015 - 6 Informationen zum Stand der Erarbeitung der Erö...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

      Frau Kupsch gibt einen Überblick zum Stand der Fertigstellung der Eröffnungsbilanzen (Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Mai, für Bad Kleinen, danach erst in die GVS frühestens am 24.06.2015)

      Auswirkung bei Nichtvorlage der EÖB auf die Haushaltsgenehmigung gemäß des Schreibens vom Innenministerium M-V vom 30.01.2015 ist eine abschließend aufgestellte Eröffnungsbilanz unabdingbare Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 2015.

      Bis zu einem rechtskräftigen Haushalt gilt für die Gemeinde die vorläufige Haushaltsführung (Anlage).