12.12.2007 - 7 Satzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Mi., 12.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Baku
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sawiaczinski erläutert die Satzung und geht dabei insbesondere darauf ein, dass sie mit Hilfe eines Anwaltes erarbeitet wurde und im wesentlichen der Stadt Kiel entspricht, welche durch das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich überprüft wurde.
Sodann werden im Satzungsentwurf folgende Ergänzungen vorgenommen:
§ 7 Abs. 4 letzter Satz wird statt § 5 Abs. 2 , § 5 Abs. 3 eingefügt.
Im § 8 Abs. 2 Satz 1 wird statt § 6 § 7 eingefügt und richtig gestellt.
Sodann wird über die Satzung abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.Juli 2006 (GVOBL. M-V S. 539), und der §§ 1 bis 3 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) für das Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBL M-V S. 146) die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.