26.01.2015 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 26.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dopp stellt folgende Fragen, die von der Bürgermeisterin zur Zufriedenheit von Herrn Dopp beantwortet werden.
? Für den Gartenbereich des ehemaligen VFBJ Tressow e.V. hat der jetzige Träger DOTCOM Maßnahmen geplant, die auch für einige Bürger aus der Gemeinde bedeutsam sein könnten. Gab es bereits Anfragen an das Amt oder die Bürgermeisterin zum Nutzungskonzept?
? Gibt es neue Informationen zur Weiterführung des Radweges von Beidendorf nach Bobitz?
? Kennt die Gemeinde die Pläne des neuen Eigentümers für den ehemaligen Sozialbereich der LPG und?
? Hat er auch Interesse am Gelände des ehemaligen Kindergartens?
? Erhalten die Abgeordneten und Gäste heute Informationen zum Stand der Planung für die Windkrafträder im Gemeindebereich?
? Besteht noch das Rauchverbot in der Turnhalle in Bobitz?
Herr Päschel verweist darauf, dass das Aktionsbündnis gegen Windkraftanlagen 1000 Unterschriften in der Gemeinde gesammelt hat, die sich gegen zukünftige Windkraftanlagen auf dem Territorium der Gemeinde aussprechen. In diesem Zusammenhang wird von der Gemeindevertretung erwartet, dass sie sich klar positionieren, wie sie zu Windkraftanlagen stehen. Sie bringen zum Ausdruck, dass die Aussage der Bürgermeisterin wörtlich genommen wird, in dem sie sagte, dass nichts gegen den Willen der Bürger entschieden wird.
In diesem Zusammenhang wird auch besprochen, dass sich die Gemeindevertreter nicht ausreichend informiert fühlen.
Nach eingehender Beratung wird festgelegt, dass die Gemeindevertretung am 16.02.2015 eine Sondersitzung zum Thema Windkraftanlagen einberufen werden sollte. Diese Sitzung wird nicht öffentlich stattfinden. In dieser Beratung erwarten die Gemeindevertreter eine umfangreiche Erörterung der Sach- und Rechtslage insbesondere dazu, wie hoch die Einflussnahme auf die Windeignungsgebiete ist.