26.01.2015 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende vom Sozialausschuss bestätigt, dass der vorliegende Beschlussentwurf umfangreich erörtert wurde und es zu diesem Konzept keine andere Auffassung gibt.

 

Das vorliegende Konzept wird einstimmig gebilligt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz berät das vorliegende Verpflegungskonzept der Kindertagesstätte Bobitz und beschließt:

1.      Die Erteilung der Zustimmung zum vorliegenden  Konzept der Vollverpflegung als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.

2.      Der Essenanbieter und zukünftige Vertragspartner der Gemeinde Bobitz für die Ganztagsverpflegung in der Kita Bobitz ist die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin.

3.      Die Abrechnung der Verpflegungskosten mit den Personensorgeberechtigten erfolgt als Spitzabrechnung über den Essenanbieter. Die Kosten der zusätzlichen Stunden der Küchenkraft zur Vor- und Nachbereitung von Frühstück und Vesper gehören zu den Kosten der Verpflegung und sind monatlich zwischen Eltern und Kita abzurechnen.

4.      Die Höhe der Kosten der Ganztagsverpflegung beträgt:

                            Vollverpflegung                                          4,65 €

                            Teilverpflegung ohne Frühstück:              4,05 €

                            Teilverpflegung ohne Vesper:                            4,05 €

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              12

davon Anwesende:              11

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1706&TOLFDNR=120054&selfaction=print