07.01.2015 - 5 Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Martin erläutert das Konzept. Er möchte am 19.01.2015 mit der Umsetzung beginnen.

Frau Hoppe ergänzt die Ausführungen bezüglich des zusätzlichen Personaleinsatzes.

Frau Hoppe weist darauf hin, dass die vorhandenen Stunden des technischen Personals bis zur nächsten Leistungsverhandlung im Entgelt enthalten sind. Bei der nächsten Leistungsverhandlung wird der Landkreis als Träger der Jugendhilfe das ändern. Dann wird geprüft, welche Leistungen zur Verpflegung hinzugerechnet werden und nur noch durch die Eltern getragen werden.

Frau Holzchte wissen warum das Essen in Tressow billiger ist als in Bobitz. Frau Hoppe beantwortet die Frage.

Herr Böttiger findet eine Mischkalkulation der Essenpreise aus beiden Einrichtungen gerechter.

Frau Hoppe antwortet darauf, dass die Eltern sich den Essenanbieter selbst ausgesucht haben und dass es zwischen den Essenanbietern Unterschiede geben wird, die den Preis ausmachen.

Herr Glowallachte wissen, wo die Eltern die Übernahme der Essenkosten beantragen können.

Frau Hoppe antwortet darauf, dass das vom jeweiligen Leistungsträger ihrer Leistungen abhängig ist. Die Eltern möchten nachsehen, wer ihr Leistungsträger ist oder sich an das Jugendamt des Landkreises NWM wenden.

 

Herr Martin benötigt unbedingt zur Umsetzung des Konzeptes einen Kühlschrank, Vorratsbehälter und Brotkörbe.

Herr Glowalla weist darauf hin, dass es unbedingt ein Industriekühlschrank sein muss.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss zur Umsetzung des Verpflegungskonzeptes zu fassen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz berät das vorliegende Verpflegungskonzept der Kindertagesstätte Bobitz und beschließt:

1.      Die Erteilung der Zustimmung zum vorliegenden  Konzept der Vollverpflegung als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.

2.      Der Essenanbieter und zukünftige Vertragspartner der Gemeinde Bobitz für die Ganztagsverpflegung in der Kita Bobitz ist die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin.

3.      Die Abrechnung der Verpflegungskosten mit den Personensorgeberechtigten erfolgt als Spitzabrechnung über den Essenanbieter. Die Kosten der zusätzlichen Stunden der Küchenkraft zur Vor- und Nachbereitung von Frühstück und Vesper gehören zu den Kosten der Verpflegung und sind monatlich zwischen Eltern und Kita abzurechnen.

4.      Die Höhe der Kosten der Ganztagsverpflegung beträgt:

                            Vollverpflegung                                          4,65 €

                            Teilverpflegung ohne Frühstück:              4,05 €

                            Teilverpflegung ohne Vesper:              4,05 €             

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage