13.04.2015 - 5 Stellungnahme der Gemeinde Ventschow zum Entwu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einiger Diskussion werden durch die Ausschussmitglieder folgende Punkte angeführt:

 

?         Da Warin keine fortführende Schule hat, wird Warin auch nicht mehr als zuständige Grundschule favorisiert. Wenn Neukloster zuständige Schule ist, sollen die Grundschüler gleich nach Neukloster in die Regionale Schule.

 

?         Eine weitere Möglichkeit wäre, die Regionale Schule mit Grundschule Bad Kleinen ebenfalls zur zuständigen Schule nach der Satzung über Schuleinzugsbereiche zu erklären. Die Entfernung nach Bad Kleinen ist bedeutend kürzer als nach Warin oder Neukloster. Der Schülerverkehr müsste entsprechend eingerichtet werden.

 

?         Der Umstieg für die Kinder auf dem Schulweg nach Dorf Mecklenburg oder Neukloster in andere Busse wird als unzumutbar angesehen.

 

?         Von Kleekamp gibt es keine Verbindung nach Dorf Mecklenburg.

 

?         Es ist unzumutbar, dass die Grundschüler an der Bushaltestelle an der Landesstraße 101 und nicht direkt im Ort an der ehemaligen Schule einsteigen können.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ventschow stimmt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinden nach § 46 Abs. 2 Satz 2 SchulG M-V dem Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg mit den o. g. Änderungen zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              5

davon besetzte Mandate:              5

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

 

Herr Voß verlässt die Sitzung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1745&TOLFDNR=122888&selfaction=print