09.11.2015 - 6 Antrag des SV Ventschow zur pauschalen Abgeltun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Gabler erläutert, dass der Hintergrund für den Antrag für 2016 ist, dass die Gebührenordnung angepasst wurde.

 

Eine Umsetzung im laufenden Jahr war für den Sportverein aufgrund der Satzung nicht möglich. Neue Mitgliedgebühren ermöglichen die Pauschalregelung. Der Betrag entspricht in etwa der sonst einzeln entrichteten Sporthallengebühr in den letzten Jahren.

 

Die Nutzungszeiten für 2016 stehen bereits fest, die SG hält sich an die Zusagen und hat die Gesamtnutzungszeit nicht überschritten.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis 3 Ja-Stimmen

 

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Beschluss