20.01.2015 - 6 Beratung zum Konzept der Ganztagsverpflegung in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 20.01.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Kitaelternrat hat seine Stellungnahme zum Konzept abgegeben. Über die einzelnen Punkte wird intensiv diskutiert. In der Diskussion werden zu den einzelnen Punkten folgende Feststellungen getroffen:
Punkt 2 Die Ausführungen sind unter Punkt 3 zu finden.
Es wird zur inhaltlichen Ausgestaltung und Formulierung diskutiert. Herr Tribukeit erläutert, dass es eine Angelegenheit der internen organisatorischen Umsetzung ist, wer wann was und wo macht.
Punkt 3.1 Das Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht regelt der Gesetzgeber. Das gehört nicht ins Konzept.
Punkt 3.2 Es wird festgelegt, dass grundsätzlich der Essenanbieter das Essen liefert. Nur wenn er nicht auf die Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien eingehen kann, dann dürfen die Eltern das Essen auf eigene Verantwortung mitbringen. Grundsätzlich ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Diese Regelung ist die absolute Ausnahme.
Punkt 3.5 Grundsätzlich gilt die Spitzabrechnung. Näheres wird im Vertrag geregelt.
Die Obstmahlzeit zum Frühstück gibt es nur für Kinder, die zum Frühstück angemeldet sind. Die Umsetzung wird die Praxis zeigen.
Weizenbrot gehört nicht zur gesunden Ernährung. Wünsche der Eltern, z.B. kein Schweinefleisch, Vegetarier usw. werden nicht berücksichtigt. Ausnahmen gibt es nur bei nachweisbaren religiösen Gründen. Dabei gilt, wie bei den Allergien und Unverträglichkeiten, die absolute und strenge Ausnahmeregelung.
Das Getränkegeld entfällt und ist in der Verpflegung enthalten.
Eine Einkaufliste der Erzieher gibt es nicht. Der Caterer liefert das Essen. Was es ist, stimmt die Kita ab.
Die Kosten der Küchenkraft sind durch die Eltern zu zahlen. Bei der nächsten Leistungsverhandlung werden die Entgelte und die Kosten der Verpflegung, die der Küchenkraft zugerechnet werden, getrennt. Derzeit wird nur die eine zusätzliche Stunde berechnet. Die Bezahlung erfolgt monatlich durch die Eltern in der Einrichtung. Die organisatorische Durchführung regelt der Bürgermeister mit der Kitaleiterin.
Das Mitwirkungsrecht der Elternvertreter bei der Auswahl des Essenanbieters ist gesetzlich geregelt und kommt daher nicht ins Konzept. Bisher hat die Gemeinde es immer so geregelt, dass die Eltern selbst den Caterer aussuchen durften. Die jährliche Evaluierung auf Ebene des Elternrates wird nicht an die Evaluierung des Konzeptes gebunden. Das Konzept unterliegt einer Evaluierung durch die Kita und die Gemeinde. Der Landkreis muss dem Konzept durch vertragliche Regelung zustimmen.
Der Sozialausschuss wird sich mit dem Konzept und der Umsetzung im 1. Quartal 2016 beschäftigen.
Der Sozialausschuss nimmt die folgenden Veränderungen hier in Fett und Kursiv gedruckt - am Konzept vor:
1. Rechtliche Grundlagen
Entsprechend dem KiföG 2013 § 10, 1a wird in unserer Kita ab 01.03.2015 eine Vollverpflegung als
Wir halten uns an die aktuellen Standards der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung).
3.3 c Vesper
Das Konzept wird dahingehend ergänzt, dass die Vesperverpflegung eingetragen wird.
3.3 d Getränkeangebot
Hierzu stellen wir Trinkwasser (Quell-, Mineral- oder Tafelwasser), ungesüßten Kräuter- und Früchtetee sowie ungesüßte Fruchtsaftschorlen über unseren Cateringanbieter zur Verfügung.
3.3 g Lebensmittelunverträglichkeiten/Allergien
Im Text Allergien ergänzen.
3.5 Preisgestaltung, Abrechnung, erforderliche Rahmenbedingungen
Der Caterer bietet eine Spitzabrechnung. Näheres regelt der Vertrag mit dem Caterer.
Die Preise sollen aus dem Konzept herausgenommen werden. Ändern sich die Preise, muss sonst das Konzept neu beschlossen werden.
Erforderliche Personalkräfte im Küchenbereich:
Die notwendigen Anschaffungen sollen aus dem Konzept herausgenommen werden.
Über die oben genannten Änderungen sind sich alle Sozialausschussmitglieder einig.
Frau Hoppe berichtet, dass sie nach Rücksprache mit dem Caterer bei der Beschlussvorlage die Auflistung der Verpflegungsarten um die Aufzählung des Mittagessens ergänzen wird. Es besteht dadurch die Klarheit zu den Kosten, wenn nur das Mittagessen in Anspruch genommen wird.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Konzept mit den genannten Änderungen zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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