13.07.2015 - 7 Information über die Voraussetzungen für die Du...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 13.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Als Gast ist Frau Winkelmann vom Amt für Landwirtschaft anwesend.
Sie erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation die Möglichkeiten und Nutzen des Flurneuordnungsprogrammes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Fragen der Abgeordneten werden diesbezüglich beantwortet.
Die PowerPoint Präsentation wird als Anlage beigefügt.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen folgende Festlegungen:
1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bauausschuss, die Voraussetzungen für ein Bodenneuordnungsverfahren zu prüfen und dabei die Reihenfolge der Antragstellung und die Eckpunkte festzulegen.
2. Die Bürgermeisterin und die Amtsverwaltung werden beauftragt, die ersten Verfahrensschritte einzuleiten.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die ehemalige Gemeinde Groß Krankow bereits im Jahr 2001 einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat. Auf diesen Antrag soll Bezug genommen werden.
3. Für die Gemeindevertretung ist der Antrag zur Eröffnung des Bodenneuordnungsverfahrens in ihrer Septembersitzung einzureichen.
Über diese Festlegung stimmen mit Mitglieder der Gemeindevertretung ab.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bauausschuss, die Voraussetzungen für ein Bodenneuordnungsverfahren zu prüfen und dabei die Reihenfolge der Antragstellung und die Eckpunkte festzulegen.
2. Die Bürgermeisterin und die Amtsverwaltung werden beauftragt, die ersten Verfahrensschritte einzuleiten.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die ehemalige Gemeinde Groß Krankow bereits im Jahr 2001 einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat. Auf diesen Antrag soll Bezug genommen werden.
3. Für die Gemeindevertretung ist der Antrag zur Eröffnung des Bodenneuordnungsverfahrens in ihrer Septembersitzung einzureichen.