19.05.2015 - 9 Beschlussfassung zur Teileinziehung der Metelsd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hasse begründet sehr umfangreich, warum aus seiner Sicht die Teileinziehung notwendig sei. Die von ihm vorgetragene und nachfolgend genannte Begründung wird zum Beschlussgegenstand erhoben und eingearbeitet.

 

Die Teileinziehung ist für das öffentliche Wohl aus folgenden Gründen notwendig:

 

1.      Sie soll der Verbesserung des Lärmschutzes und damit der Wohnqualität der Bürger in der Mecklenburger Str. dienen.

2.      Die Mecklenburger Str. ist ein unmittelbarer Schulweg der Kinder. In diesem Bereich gibt es keine Ampel. Die Verkehrssicherheit r die Kinder wird damit erhöht.

3.      In der Nähe der Straße befindet sich ein öffentlicher Spielplatz. Dieser wird von vielen Kindern genutzt.

4.      Den von dieser Teileinziehung betroffenen Verkehrsteilnehmern ist zuzumuten, dass sie die für den öffentlichen Verkehr wesentlich besser ausgebauten Straßen B208 und B106 nutzen, da der vorhandene Umweg maximal eine Wegstrecke von 3 min. beinhaltet.

 

Über die so ergänzte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              6

davon besetzte Mandate:              6

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1772&TOLFDNR=125041&selfaction=print