26.11.2015 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  1. Vorab informiert Herr Lüdtke darüber, dass der Amtsbereich eine Fläche von 21.500 ha umfasst und auf dieser Fläche 13.500 Einwohner leben.

 

Des Weiteren informiert Herr Lüdtke über:

 

  • Haushalt 2016 2 Millionen Euro
  • Bauhof 650.000,00 Euro

 

  1. Frau Kupsch nennt Eckdaten zum Amtshaushalt 2016:

 

  • Der Ergebnishaushalt (Erträge / Aufwendungen) steht mit 3.437.000 € und der Finanzhaushalt (Einzahlungen / Auszahlungen) mit 3.466.200 € zu Buche.

 

  • Eine zusätzliche Ausgabe in 2016 ist die Landtagswahl.

 

  • Die Amtsumlage beträgt 18,05 %. Gegenüber 2015 werden 19.400,00 Euro weniger von den Gemeinden erhoben.

 

  • An Vollbeschäftigten hat:

     der Bauhof 12

     die Abteilung Zentrale Dienste 9

     die Abteilung Finanzen 12 (1 ATZ)

     die Abteilung Ordnung und Soziales 11,03

     die Abteilung Bauamt 4

 

  • Investiv Bauhof 47.000,00 Euro
  • Investiv Verwaltung 86.000,00 Euro
  • Zins- und Tilgungsleistung 20.000,00 Euro

 

  1. Herr Förster:
  • Entwicklung der Amtsumlage positiv
  • Die Aufwendungen für Personalkosten kann er für 2017 und 2018 nicht nachvollziehen da die Aufwendungen rückläufig sind (33.000,00 Euro).

 

Frau Kupsch antwortet darauf, dass, dass das bis dahin mit den auslaufenden Altersteilzeitarbeitsverhältnissen zu tun hat.

 

  1. Herr Gilde fragt nach der Möglichkeit einen Teil der Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. …. Bittet in dem Zusammenhang zu prüfen ob „Buffty-Stellen“ im Bauhof geschaffen werden könnten.
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Beschluss

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 17

davon besetzte Mandate: 17

davon Anwesende: 16

Ja- Stimmen: 16

Nein- Stimmen:  -

Stimmenthaltungen:  -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:  -

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