17.06.2015 - 5 Beschlussfassung zur Vermietung des Sportlerhei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Voß macht den Vorschlag, die Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses als Grundlage für eine Nutzungsordnung des Sportlerheimes zu nehmen.

Der Mietpreis und die Kaution müssen besprochen werden. Ebenso, wie das Dorfgemeinschaftshaus, muss das Sportlerheim gereinigt übergeben werden. Das DGH wird laut Nutzungsordnung nur Besenrein übergeben!!!

 

Herr Stieglitz fragt nach der kostenfreien Nutzung für die Schulklasse seines Sohnes. Herr Voß ist generell dafür, die Nutzung für die Schulklassen kostenlos anzubieten, wenn Kinder aus der Gemeinde in dieser Klasse sind, besonders wenn diese sich auch im Dorf engagieren. Die Auflage sollte aber immer sein, dass das Sportlerheim gereinigt übergeben wird. r private Veranstaltungen sollen Gebühren genommen werden.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses einigen sich darauf, dass die Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses auf das Sportlerheim angepasst wird.

 

Als Nutzungsentgelte soll die Kaution 50 € und die Nutzung für einen Abend (Vermietung) ebenfalls 50 € betragen.

 

Frau Meyer wird die Nutzungsordnung anpassen und mit Herrn Voß absprechen. Im Anschluss erhalten die Ausschussmitglieder diese Fassung und haben die Möglichkeit, Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen.  

 

Herr Augustat vom Bereich Gebäudemanagement soll die Nutzungsordnung dann zur darauffolgenden Gemeindevertretersitzung vorbereiten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1825&TOLFDNR=125798&selfaction=print