13.10.2015 - 14 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gluth stellt die Anfrage, ob Herr Lüdtke nicht durch seine Funktion als Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg, welche diese Wohnungen verwaltet, befangen ist. Herr Lüdtke erläutert, dass er auch als rgermeister diese Aufgabe hätte wahrnehmen müssen, so dass er dort keinen Interessenkonflikt sieht. Herr Förster schließt sich dem an.

 

In der weiteren Diskussion wird herausgearbeitet, dass die gesamten Kosten der Wohnungswirtschaft im Haushalt des Jahres 2015 dargelegt wurden und die damit in dem Zusammenhang stehen Ausgaben bereits getätigt sind, so dass keine weiteren Rücklagen zur Verfügung stehen, um das Dach zu decken. Auch war nicht vorauszusehen, dass die Reparatur des Daches unbedingt notwendig wird.

 

Auf Nachfrage, ob Herr Gluth einen Befangenheitsantrag stellen möchte, verneint er dieses.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lübow bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die dringend durchzuführende Dacherneuerung auf dem Wohnhaus Lindenweg 8 in Lübow,

 

in Höhe von rund                     36.800,00 €.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              12

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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