18.03.2015 - 7 Bereitstellung der finanziellen Mittel für die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lüdtke informiert die Abgeordneten, dass der Vorstand des Zweckverbandes die Auftragsvergabe für das Los 1 der Erschließung des Wohngebietes B-Plan Nr. 7 „Kletziner Weg“ nicht vorgenommen und jegliche Aktivitäten des Zweckverbandes dahingehend eingestellt hat. Herr Lüdtke verliest das entsprechende Schreiben der Verbandsvorsteherin Frau Glanert im Wortlaut.

 

Er erklärt nochmals, dass es der Zweckverband der Gemeinde frei stellt, die innere Erschließung des B-Plangebietes auf eigene Kosten vorzunehmen.

 

Des Weiteren führt Herr Lüdtke aus, dass die Gemeinde Lübow das Anwaltsbüro Simoneit & Skodda mit einer rechtlichen Pfung folgender Sachverhalte beauftragt hat:

 

1.      Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens

2.      Wirksamkeit der Kostenteilungsvereinbarung zwischen Zweckverband und Gemeinde

3.      gliche Schadensersatzansprüche

4.      Schlussfolgerungen

 

Herr Lüdtke gibt Erläuterungen zu den Punkten und begründet die entsprechenden Beschlussvorlagen.

 

Abschließend informiert er die Abgeordneten, dass seitens der Verbandsvorsteherin Vertragsentwürfe für einen Erschließungsvertrag und eine Ablösevereinbarung vorliegen.

 

Herr Gluth beantragt, für diesen Tagesordnungspunkt Herrn Rohde das Rederecht nicht zu erteilen, weil er Herrn Rohde, als Leitenden Verwaltungsbeamten, in dieser Angelegenheit eine Mitschuld gibt.

 

Abstimmung über diesen Antrag:

Ja-Stimmen: 1              Nein-Stimmen: 12              Stimmenthaltung: -

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Im Anschluss dessen möchte Herr Gluth wissen, wer den Auftrag für den Baubetrieb unterschrieben hat. Herr Lüdtke antwortet darauf, dass er diesen auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung zur Vergabe unterzeichnet hat. Des Weiteren möchte Herr Gluth wissen, ob Herr Lüdtke diesen alleine unterschrieben hat. Darauf antwortet Herr Lüdtke, dass der Auftrag von ihm und seiner Stellvertreterin unterzeichnet worden ist.

 

Herr Gluth sieht darin eine grobe Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung, wie auch immer. Seiner Meinung nach kann man keinen Auftrag unterschrieben, wenn man nicht weiß, das man das Geld hat. Das kann man nur dann machen, wenn man weiß, dass man für das Geld selber nicht verantwortlich ist. In seinen Augen ist das kriminell.

 

Nachdem durch einige andere Mitglieder der Gemeindevertretung klargestellt worden ist, dass es sich bei der Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt um die Bereitstellung von finanziellen Mittel für den eigentlichen Anteil des Zweckverbandes r die Erschließung des B-Plangebietes handelt und nicht um den Anteil der Gemeinde, der bereits entschieden und bereitgestellt ist, möchte Herr Gluth wissen, ob der zuvor angesprochenen Vertrauensschadens schon beziffert ist, welchen der Baubetrieb eventuell gegenüber der Gemeinde geltend machen könnte.

 

Herr Lüdtke antwortet darauf, dass es bisher keine genauen Zahlen dazu gibt. Sollte der Baubetrieb einen Vertrauensschaden beziffern ist die Empfehlung des Anwaltsbüros, diese Forderung abzulehnen.

 

Herr Taube fragt an, ob nach vollständiger Erschließung des B-Plangebietes durch die Gemeinde auch sicher ist, dass der Zweckverband das Schmutz- und Regenwasser abnimmt. Herr Lüdtke antwortet darauf, dass der Zweckverband dann dazu verpflichtet ist.

 

Herr Gluth fragt an, ob die Gemeinde Lübow in der Zwischenzeit einen bestätigten Haushalt hat. Herr Lüdtke verneint dieses.

 

Herr Förster spricht auch die nach Erschließung des Wohngebietes anfallende Menge an Schmutz- und Regenwasser an, bei der die vorhandenen Leitungen im „Kletziner Weg“ nicht ausreichen werden, so dass der Zweckverband in seine Anlage investieren müsste. Er ist sich nicht sicher, ob der Zweckverband diese Investition auch tatsächlich beschließt und vornimmt. Herr Lüdtke antwortet darauf, dass er bei dem rein formal juristischen Verhalten des Zweckverbandes ein großes Misstrauen hat.

 

Herr Förster ist der Meinung, dass, wenn das ganze Vorhaben an dieser Stelle eingestellt wird, die Gemeindevertretung zum einen das Gesicht verliert und zum anderen die Vorstellungen, wie sie die Gemeinde entwickelt wollen. Für Herrn Förster gibt es kein zurück mehr.

 

Herr Taube ist der Meinung, dass es Leute gibt, die in Lübow an der Stelle gerne bauen wollen und dass man ihnen das dann auch ermöglichen sollte. Herr Nehls stimmt dem zu, auch wenn es unter den genannten Umständen eine schwere Entscheidung ist.

 

Herr Gluth befürchtet, dass dieses nicht die letzte Sache sein wird und er ist der Meinung, dass die Gemeinde Lübow gezwungen sein wird, die Unkosten, die mit dem Baugebiet einhergehen, auf die einzelnen Bauwilligen umzulegen. Er sieht das aus kommunalrechtlicher Sicht unschwer möglich, dass die Gemeinde hunderte Tausende in den Sand setzt. Herr Gluth merkt des Weiteren an, dass er von Anfang an in dieser Sache eine Art dilettantischen Aktionismus gesehen hat, um nicht zu sagen Inkompetenz. Er denkt, dass die Gemeinde Lübow so ein Vorhaben gar nicht tragen kann und was das Amt geleistet hat, sehen wir heute und hier. Wir sprechen nicht über Schuld, Ursachen und Fehler. Er ist da eigentlich völlig kopflos, wie leichtfertig die Gemeindevertretung da rüber geht. Er ist davon überzeugt, dass dieses nicht der letzte Tiefschlag sein wird.

 

Herr Lüdtke und Herr Förster sind sich darüber einig, dass sie aus Höflichkeit Herrn Gluth gegenüber hierzu jetzt kein Statement abgeben, sich aber ihren Teil denken.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Herr Lüdtke folgende Anträge zur Abstimmung:

 

1.      Erhöhung der gesamten Erschließungskosten von 700.000 € auf 770.000 €

 

Herr Nehls beantragt die namentliche Abstimmung.

 

?          Herr Förster:                            ja

?          Herr Hagedorn:                            ja

?          Herr Nehls:                            ja

?          Herr Gluth:                                          nein

?          Frau Markewiec:                            ja

?          Frau Glanden:                            ja

?          Herr Feutlinske:                            ja

?          Herr Krüger:                            ja

?          Herr Napp:                                          ja

?          Herr Neetz:                             ja

?          Herr Schöppener:                            ja

?          Herr Taube:                            ja

 

2.      Der Beschlussvorschlag kann nur umgesetzt werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, das heißt eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht vorliegt, dass das Geld, bevor der Haushalt verabschiedet wird, ausgegeben werden kann.

 

?          Herr Förster:                            ja

?          Herr Hagedorn:                            ja

?          Herr Nehls:                            ja

?          Herr Gluth:                                          ja

?          Frau Markewiec:                            ja

?          Frau Glanden:                            ja

?          Herr Feutlinske:                            ja

?          Herr Krüger:                            ja

?          Herr Napp:                                          ja

?          Herr Neetz:                             ja

?          Herr Schöppener:                            ja

?          Herr Taube:                            ja

 

Im Anschluss dessen stellt Herr Lüdtke die gesamte Beschlussvorlage mit den genannten Ergänzungen ebenfalls namentlich zur Abstimmung:

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel für die Erschließung des B-Plangebietes „Kletziner Weg“ in Lübow, hier speziell für den eigentlichen Anteil des Zweckverbandes für die Bereiche Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser, in Höhe von 250.000 €. Des Weiteren beschließt die Gemeinde Lübow die Erhöhung der Gesamterschließungskosten in Höhe von 700.000 € auf ca. 770.000 €.

 

Der Beschluss kann nur umgesetzt werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, das heißt eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht vorliegt, dass das Geld, bevor der Haushalt verabschiedet wird, ausgegeben werden kann.

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Abstimmungsergebnis

Namentliches Abstimmungsergebnis:

?         Herr Förster:                            ja

?         Herr Hagedorn:                            ja

?         Herr Nehls:                            ja

?         Herr Gluth:                                          nein

?         Frau Markewiec:                            ja

?         Frau Glanden:                            ja

?         Herr Feutlinske:                            ja

?         Herr Krüger:                            ja

?         Herr Napp:                                          ja

?         Herr Neetz:                             ja

?         Herr Schöppener:                            ja

?         Herr Taube:                            ja

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