06.12.2016 - 12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 4. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:


1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow “ wurden von den Bürgern keine 

    Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung  BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),

    der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

    Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990

    (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V

    S. 344)

    - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung

    des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ für den Bereich

    des Allgemeinen Wohngebietes (Baufeld WA 1) im südlichen Bereich des

    Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie

    die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist ortsüblich bekannt

    zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

    Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:13

davon besetzte Mandate:12

davon Anwesende:12

Ja- Stimmen:11

Nein- Stimmen:  1 

Stimmenthaltungen:  -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:  -

 

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Anlagen zur Vorlage