19.01.2016 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage wird darüber abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Feststellung der Jahresrechnung 2010.

Im Haushaltsjahr 2010 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:7

davon besetzte Mandate:6

davon Anwesende:6

Ja- Stimmen:6

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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