06.09.2016 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011. Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:7

davon besetzte Mandate:6

davon Anwesende:5

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage

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