13.12.2016 - 7 Bebauungsplan Nr. 7 "Dammweg" Aufstellungsbeschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erhält das Wort und gibt umfangreiche Erläuterungen und Hinweise. In den Abwägungen, ob Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet oder dörfliches Mischgebiet, wird sich für die Gestaltung als dörfliches Mischgebiet entschieden, mit einer einreihigen, straßenbegleitenden Bebauung, evtl. rückwärtig gewerblichen Nutzung. Beplant werden soll die gesamte Fläche.

 

Mit den genannten Vorschlägen erfolgt die Abstimmung.
 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1.      Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung über den

Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Dammweg", bestehend aus zwei Teilgeltungsbereichen. Das Plangebiet befindet sich auf Flächen zwischen dem Dammweg und der Hauptstraße (B 208) in Metelsdorf.

Der Teilgeltungsbereich 1 mit einer Größe von etwa 0,34 ha (Bruttofläche) bezieht sich auf Flächen (Flurstücke 10/1 (teilw.), 10/2, 16, 17 (teilw.) sowie 21 (teilw.) der Flur 2 in der Gemarkung Metelsdorf) westlich des Verbindungsweges zwischen Dammweg und Hauptstraße. Der Teilgeltungsbereich 2 mit einer Größe von rund 1,9 ha (Bruttofläche) umfasst Flächen südlich des Dammweges sowie östlich bzw. nordöstlich der Hauptstraße (Flurstücke 4 (teilw.), 23 (teilw.), 24/2 (teilw.), 30 bis 36, 37 (teilw.), 38, 39 sowie 40 (teilw.) der Flur 2 in der Gemarkung Metelsdorf).

Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 2,24 ha. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage) dargestellt.

 

  1.      Es besteht folgendes Planungsziel: Mit dem Bebauungsplan Nr. 7 verfolgt die

Gemeinde das Ziel, straßenbegleitend zum Dammweg in Metelsdorf Flächen für eine Wohnbebauung innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes festzusetzen. Des Weiteren wird beabsichtigt, gegenüber dem vorhandenen Reifenlager eine Fläche für ein Regenwasserrückhaltebecken bzw. für einen Löschwasserteich auszuweisen. Abschließend sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die baulichen Nutzungen auf den Flurstücken zwischen Dammweg und Hauptstraße (B 208) (Flurstücke 30 bis 36 sowie 38 und 39) zu ordnen und den Eigentümern einen Entwicklungsrahmen aufzuzeigen.

 

  1.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu

machen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:7

davon besetzte Mandate:6

davon Anwesende:5

Ja- Stimmen:4

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1925&TOLFDNR=148761&selfaction=print