20.10.2008 - 13 Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert die Beschlussvorlage und verweist darauf, dass es mit dem Innenministerium Abstimmungen zur Erneuerung des Förderantrages gibt. Der neue Antrag ist bis zum 1.12.2008 dem Innenministerium vorzulegen. Eine Förderung in Höhe von 90 % der Baukosten ist jedoch nur möglich, wenn die Gemeinde Bobitz sämtliche Rücklagen in Anspruch nimmt.

Gleichzeitig wurden zur Erneuerung des Prallschutzes Gespräche über mögliche Förderungen mit dem Landesförderinstitut, Bereich Sportförderung aufgenommen, wobei es auch hier Möglichkeiten der Förderungen gibt. Der Fördersatz liegt hier jedoch lediglich bei 30 %.

Trotzdem werden die zusätzlichen Ausgaben notwendig, da im Haushalt grundsätzlich das Prinzip gilt, dass Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander zu veranschlagen sind.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt auf der Grundlage des § 52 Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt 2008 für die Schwammsanierung in der Turnhalle der Bobitzer Grundschule        in Höhe von 20.000,00 €.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              12

davon Anwesende:              9

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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