24.05.2016 - 7 Stellungnahme der Gemeinde Barnekow zum Entwurf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Lieseberg erläutert sehr umfangreich die Beschlussvorlage. In der anschließenden Diskussion erhält auch Herr Gilde (Bürgermeister der Gemeinde Metelsdorf) die Möglichkeit, aus einer internen Beratung der Gemeindevertretung Metelsdorf zu Windkraft, insbesondere zu Möglichkeiten des Baus von Windkraftanlagen außerhalb von Planungsbereichen, zu sprechen.

 

Im Ergebnis der Diskussion wird zunächst ein Punkt 8 aufgenommen, der wie folgt lautet:

 

„Die Windkraftanlagen dürfen die Siedlungsräume nicht mit 180 Grad umschließen. Dieses ist nicht zu dulden.“

 

Des Weiteren schlägt Herr Lieseberg folgende Ergänzung vor:

 

Aus dem Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6. 5. Energie, ist  PS10 „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“ und PS11 „Ausnahmeregelung für Forschung und Entwicklung“ vollständig zu streichen.

 

Sie widersprechen den Ausführungen der Bauleitplanung aus dem Jahre 2011.

 

Herr Wachter-Lehn beantragt, dass im Bereich von Bodendenkmälern keine Windkraftanlagen errichtet werden.

 

Zunächst wird über die Ergänzung zur Beschlussvorlage abgestimmt:

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: - Stimmenthaltung: -

 

Über den geänderten Beschluss wird abgestimmt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Barnekow nimmt zum Entwurf der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, wie folgt Stellung:

 

Der neu ausgewiesene Potentialsuchraum auf Kartenblatt 4, südlich der A 20 im Bereich zwischen Krönkenhagen, Barnekow, Martensdorf und Klüssendorf, wird abgelehnt, da folgende Kriterien nicht eingehalten werden:

 

  1. Der Potentialsuchraum überlagert ein FFH-Gebiet und würde dieses in seiner Funktion beeinträchtigen.
  2. Der Mindestabstand zu gesetzlich geschützten Biotopen, gemäß § 20 NatSchAG wird nicht eingehalten.
  3. Der Mindestabstand zu Waldflächen wird nicht eingehalten.
  4. Der Mindestabstand zu Horsten vom Rotmilan, einschließlich des Abstandspuffers  wird nicht eingehalten.
  5. Die Sichtachse zur bestehenden UNESCO-Welterbestätte Wismar, wird beeinträchtig.
  6. Der Abstand zwischen dem WKA-Gebiet bei Stofferstorf und dem Potenzialsuchraum beträgt weniger als 2,5 km. Wegen der Überschneidung ist die verbleibende Restfläche kleiner als 35 ha.
  7. Teile des Potenzialsuchraumes liegen laut Landesraumentwicklungsprogramm M-V im Vorbehaltsraum Tourismus.
  8. Die Windkraftanlagen dürfen die Siedlungsräume nicht mit 180 Grad umschließen. Dieses ist nicht zu dulden.
  9. Im Bereich von Bodendenkmälern dürfen keine Windkraftanlagen errichtet werden.

 

Die Gemeinde Barnekow fordert die Streichung des ausgewiesenen Potenzialsuchraums.

Aus dem Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6. 5. Energie, ist  PS 10 „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“ und PS 11 „Ausnahmeregelung für Forschung und Entwicklung“ vollständig zu streichen.

 

Sie widersprechen den Ausführungen der Bauleitplanung aus dem Jahre 2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:8

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1955&TOLFDNR=140474&selfaction=print