18.10.2016 - 15 Bevollmächtigung zur Abgabe der Erklärung der G...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Mitglieder der Gemeindevertretung vertreten die Auffassung, dass die Negativbescheinigung auch durch die Gemeindevertretung erfolgen sollte.

 

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Barnekow bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Eckhard Rohde zur Abgabe einer Negativbescheinigung für die Gemeinde Barnekow, dass kein gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt oder dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird (§§ 24 ff und § 22 DschG M-V).

 

Sollte das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, ist diese Erklärung nur durch den Bürgermeister abzugeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 7

Ja- Stimmen: 1

Nein- Stimmen: 5

Stimmenthaltungen: 1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Somit hat dieser Beschlussvorschlag keine Zustimmung erhalten.

 

 

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