27.01.2016 - 6 Verteilung der Zuschüsse an die Vereine der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Den Ausschussmitgliedern liegen die Anträge vor.

 

Der Antrag des Vereins „Freunde der Kinder“ e. V. Bad Kleinen wird an die Ausschussmitglieder ausgegeben.

 

Von der Abteilung Boxen liegt kein Antrag vor, da sie sich erst neu aufstellen wollen. Diese Auskunft kam in 2015 von Herrn Deyda.

 

Frau Gruß berichtet, dass Herr Fastnacht inzwischen wieder seine Tätigkeit als Trainer aufgenommen hat und dabei ist, die Abteilung Boxen neu zu organisieren. Herr Fastnacht hatte mit ihr gesprochen und sie gebeten vorzutragen, wenigstens einen Zuschuss zur Trainerausbildung dazu zu geben.

 

Nach einiger Diskussion wird folgende Festlegung getroffen:

Sollte die Abteilung Boxen noch einen Antrag stellen, wird in der nächsten Sozialausschusssitzung darüber beraten.

 

Heimatverein Bad Kleinen

Es erfolgt die Diskussion darüber, dass der Verein nur 11 Mitglieder hat und dafür im Vergleich viel Geld haben möchte.

 

Frau Voß stellt klar, dass der Verein selbst nichts von dem Geld hat, da das Geld 1 : 1 für öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde, wie Buchlesungen, Niederdeutsche Bühne oder das Fest der Vereine benötigt wird. Die Mitglieder organisieren diese Veranstaltungen und profitieren nicht von dem Geld. Sie beantwortet die aufkommenden Fragen.

 

 

Der Schulförderverein verzichtet auf einen Zuschuss. Geld wird wieder durch den Sponsorenlauf reingeholt.

 

Der Chor Bad Kleinen hat wiederholt keinen Antrag gestellt. Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, endlich einmal konsequent zu sein und ohne Antrag keinen Zuschuss zu vergeben.

 

Der Präventionsrat hat die Veranstaltung 2015 ausfallen lassen. Aus dem Grunde möchten sie jetzt kein Geld haben.

 

Der Jugendfeuerwehr Bad Kleinen werden 600,00 € gewährt, da diese in diesem Jahr das 25-jährige Bestehen feiert.

 

Über die Höhe der Zuwendung beim Angelverein wird intensiv diskutiert.

 

Die festgelegten Beträge sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt, entsprechend der angefügten Anlage den Vereinen und Verbänden finanzielle Zuweisungen im Rahmen des Haushaltsansatzes zu gewähren. Die Gewährung der Zuschüsse gilt vorbehaltlich der Erlangung der Rechtskraft durch die Genehmigung und Veröffentlichung des Haushaltes.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:8

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage