30.06.2016 - 11 Ergebnis der Neuregelungen zu den TW-Herstellun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Informationen durch Herrn Heidrich:

 

      Der Zweckverband hat eine Regelung vorgeschlagen für zu veranlagende Gärten. Nur die, die eine Zapfstelle im Gartenhaus haben, werden beitragspflichtig.

      Amt und Zweckverband haben ein Schreiben vom Kleingartenverein erhalten, in dem die Lage der Wasseranschlüsse in allen Gärten und die Grundfläche der Gartenhäuser mit direktem Wasseranschluss aufgelistet sind.

 

 

 

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