15.11.2016 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rohde erläutert die vorliegende Satzung und geht darauf ein, dass die beiden Verbände unterschiedliche Gebühren haben.

Der Gebührenmaßstab ist im Wesentlichen für Eigenheimstandorte, welche unter 5.000 m² sind. Beim Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben Küste“ betragen diese 4,20 € und beim Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ 8,60 €.

Für die Gemeindevertretung sollte eine exakte Gliederung des Gemeindebereiches vorgenommen werden.

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die, der Anlage beigefügten, Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Wallensteingraben- Küste“ und „Schweriner See/Obere Sude“.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:8

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage