19.04.2016 - 5 Verwendung der Zuschüsse 2015 an den Sport- und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 19.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
der Haushalt ist genehmigt
Herr Groß, Vorsitzender seit 12/2014 des Sport- und Kulturvereines Bobitz, gab Informationen
- Sportverein hat einzelne Sparten
- Fußball
- Volleyball
- Reiten
- Chor
- Hundesport
- Kultur- und Heimatpflege
- Zur Zeit über 200 Mitglieder/derzeit großer Mitgliederrückgang zu verzeichnen
- Kindersportprojekte
3 – 6 jährige Kinder Montag in der Sporthalle
7 – 10 jährige Kinder Donnerstag in der Sporthalle
- Vereinsgebäude kostenfrei gepachteter haben, das unterstützt den Verein auch sehr. Ohne die Unterstützung der Gemeinde könnte der Verein das nicht tragen. Nebenkosten gehen aus der Vereinskasse.
- Jahresbeitrag für Erwachsene im Spielbetrieb 120,00 €
- Kinder 4,00 € im Monat
- Reparaturen im Vereinsheim und Außengelände finden in Eigenleistung oder über Sponsoren statt. Derzeitige malermäßige Instandhaltung des Vereinsheimes erfolgt in Eigenleistung, mit Hilfe von Sponsoren
- Die Ausgaben des Vereines belaufen sich auf ca. 25.000,00 €/Jahr
- 1. Fußballmannschaft – Spielgemeinschaft mit Dorf Mecklenburg gebildet. Daraus entstanden, dass nicht ausreichend Jugendliche in einer Altersgruppe vorhanden sind
Es wird versucht, eine Nachwuchsmannschaft aufzustellen
Herr Karlisch möchte wissen, wie die Fördergelder eingesetzt werden?
Frau Krtschil informiert, dass die Zuwendungen im Jahr 2015 für Beitragsrechnungen an den Kreissportbund, Wäschereinigung und Anschaffung von Sportbekleidung etc. ausgegeben wurden.
Die Beträge für die Ausgabe der Mittel liegen im Amt vor.
Herr Karlisch vertritt die Meinung, dass im Voraus festgelegt werden muss, wie der gezahlte Zuschuss eingesetzt wird. Es geht um die Information, da die Gemeinde auch verpflichtet ist, für die Mittel Rede und Antwort zu stehen.
Er möchte mehr Einblicke in die Vereinsarbeit erhalten.
Herr Groß berichtet, dass Übungsleiter finanziell unterstützt werden, der Trainer- und Ausbildungsschein sowie die Chorleiterausbildung über den Verein bezuschusst werden. Die Unterhaltungskosten alleine betragen über 3.000,00 €, Gasrechnung ca. 1.600 € €. Ein Kopierer müsste angeschafft werden, Kosten Büromaterial, Anschaffung Trikots/ Bälle nicht vorhersehbar.
Die Hauptversammlung findet alle 2 Jahre statt. Die nächste in 12/2016 ist öffentlich in der Turnhalle. Die Internetpräsenz steht derzeit ein wenig nach.
Herr Karlisch ist weiterhin der Meinung, dass die Gelder zweckgebunden einzusetzen sind. Grundsätzlich wäre das der richtige Weg.
Herr Böttiger vertritt die Auffassung, dass der Verein viel in Eigenleistung macht. Die Gemeinde muss dankbar sein, dass der Sport- und Kulturverein dieses für die Gemeinde macht.
Der SKV hat auch Kassenprüfungen. Beim Kassenwart kann Einsicht genommen werden.
Frau Uth erklärt, dass die Gelder nicht zweckgebunden eingesetzt werden müssen, es ist ausreichend, wenn die Verwendungsnachweise vorliegen, die jeder erbringen muss. Der Verein bindet sich die Leute und holt sie von der Straße weg.
Bei weiteren Fragen wird gebeten, sich an den SKV zu wenden. Unterstützung des Sportvereines kann jederzeit erfolgen. Nächste Hauptversammlung im Dezember 2016.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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236,8 kB
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