02.06.2016 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die 2. Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Lüdtke fasst das Erfordernis der Änderung der Hauptsatzung zusammen. Herr Gilde, als Bürgermeister der Gemeinde Metelsdorf, weist darauf hin, dass der Standort des amtlichen Bekanntmachungskastens in Metelsdorf örtlich nicht genau bestimmt wurde. Dieses lässt sich erst nach einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde korrigieren.

 

Herr Förster, als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, meldet sich zu Wort. Es geht um die Aufstockung um weitere 4 Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Diese Aufstockung wird durch das Amt vorgeschlagen auf Grund des hohen Prüfungsaufwandes, der durch die rückwirkende Erstellung der Jahresrechnungen der 9 Gemeinden und des Amtes seit 2010 entstanden ist.

 

Herr Förster sieht die Erhöhung dennoch nicht als erforderlich an. Der Rechnungsprüfungsausschuss sei in der Lage monatlich von 3 Gemeinden die Jahresrechnungen zu prüfen. Eine Erhöhung macht nur Sinn, wenn die Verwaltung weitere Abschlüsse vorlegen kann. Seine Sorge ist, dass mit dieser Regelung der zweite vor dem ersten Schritt gemacht wird.

 

Herr Rohde begründet diese Vorgehensweise und bejaht, dass die Verwaltung diesen Aufwand bewältigen wird. Entweder wird die Kämmerei durch eine zusätzliche befristete Kraft aufgestockt oder es wird eine Unterstützung durch die KUBUS GmbH Schwerin erfolgen.

 

Auch Frau Müller äußert sich im Auftrag der Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Sielaff, skeptisch. Letztlich einigen sich alle auf die Wahl von vier weiteren Mitgliedern.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen stimmt der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu. Die Änderung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 17

davon besetzte Mandate: 17

davon Anwesende: 12

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen:  -

Stimmenthaltungen:  -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:     -

 

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Anlagen zur Vorlage