24.11.2016 - 10 Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Beibehalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären:

 

„Hiermit erklärt das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 erbrachten und steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG i. d. F. vom 31.12. 2015 anwendbar sein sollen. Diese Erklärung bezieht sich auf alle Tätigkeitsbereiche des Amtes und alle damit zusammenhängenden steuerbaren Umsätze. Weiterhin ist uns bekannt, dass diese Erklärung nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:17

davon besetzte Mandate:17

davon Anwesende:14

Ja- Stimmen:14

Nein- Stimmen:  -

Stimmenthaltungen:  -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:  -