30.01.2008 - 6 Anfragen der Bürger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 30.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ein
Bürger aus Moltow fragte an, ob der jetzige Bescheid schon eine Bauerlaubnis
ist, und ob die erforderlichen Abstände (220 m ?) eingehalten werden.
Dazu vom
Ausschussvorsitzenden folgende Aussagen
-
Der
jetzige Bescheid bestätigt, dass das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist.
-
Es
ist keine Baugenehmigung.
-
Vor
Einreichen eines Bauantrages ist die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte
mittels einer Geruchsimmissions- und Lärmprognose nachzuweisen.
-
Bei
Einhaltung aller Bedingungen und Auflagen steht einer Baugenehmigung nichts
entgegen.
Herr
Lange brachte nochmals zum Ausdruck, dass die Mehrheit der Bürger gegen diesen
Anbau ist und fordert, dass alle Auflagen auf Einhaltung auch von der Gemeinde
kontrolliert werden.