30.01.2008 - 6 Anfragen der Bürger

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ein Bürger aus Moltow fragte an, ob der jetzige Bescheid schon eine Bauerlaubnis ist, und ob die erforderlichen Abstände (220 m ?) eingehalten werden.

Dazu vom Ausschussvorsitzenden folgende Aussagen

-          Der jetzige Bescheid bestätigt, dass das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist.

-          Es ist keine Baugenehmigung.

-          Vor Einreichen eines Bauantrages ist die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte mittels einer Geruchsimmissions- und Lärmprognose nachzuweisen.

-          Bei Einhaltung aller Bedingungen und Auflagen steht einer Baugenehmigung nichts entgegen.

 

Herr Lange brachte nochmals zum Ausdruck, dass die Mehrheit der Bürger gegen diesen Anbau ist und fordert, dass alle Auflagen auf Einhaltung auch von der Gemeinde kontrolliert werden.

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Beschluss