11.10.2016 - 5 Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Ganz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 11.10.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoppe gibt Erläuterungen zu den Beträgen, zum Ansatz für die Kalkulation und zu den Gründen der Kalkulation vor und nach der Leistungsverhandlung. Sie erläutert, warum die Personalkosten der technischen Kräfte nach der nächsten Leistungsverhandlung nicht mehr in den Entgelten enthalten sind. Sie weist darauf hin, dass damit aufgrund der Tarifverhandlungen und Tarifsteigerungen für die Erzieher die Entgelte nicht sinken werden. Es wird über das Für und Wider der Pauschalabrechnung diskutiert. Die Ausschussmitglieder sehen es letztendlich als Wunsch der Eltern an. Herr Wohlgethan und Frau Klafft unterstreichen noch mal die Berechnung der Pauschale mit 17 Tagen als tatsächlich zutreffenden Wert. Frau Hoppe informiert über die geänderte Form der Abrechnung mit dem Essenanbieter und erläutert diese.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, ab dem 01.01.2017 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich zu vereinbaren.
Es werden folgende Festlegungen getroffen:
- Der Essenanbieter, die Firma Primus Service GmbH wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Dorf Mecklenburg.
- Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang auf 17 Verpflegungstage berechnet wurde.
- Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt bis zur nächsten bevorstehenden Leistungsverhandlung Ganztags 83,98 € und Halbtags/Teilzeit 65,96 €.
- Ab dem Inkrafttreten neuer Elternbeiträge, die sich aus der Leistungsverhandlung ergeben, beträgt die monatliche Pauschale pro Kind Ganztags 100,20 € und Halbtags/Teilzeit 76,72 €.
- Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Mehrwertsteuer, bei tariflich festgelegten Entgeltänderungen oder bei Veränderungen des Verbraucherpreisindizes ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
332 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
488 kB
|