14.03.2017 - 7 Beratung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Gilde informiert darüber, dass der B-Plan mit der Maßnahme „Vorflutleitungen für die Entwässerung Dammweg / Landwirtschaftsbetrieb und Fauler See“ verbunden ist. Im Anschluss daran übergibt Herr Gilde das Wort an Herrn Hufmann:

 

In der Gemeinde Metelsdorf gibt es zurzeit keine zu aktivierenden Baulandflächen. Vor Jahren wurde im F-Plan der Gemeinde eine Baulandfläche von 1,5 bis 1,8 ha ausgewiesen, die aber derzeit technisch nicht zu erschließen ist. Die Gemeinde hat insofern ein Baulandpotential im F-Plan, aber aufgrund der nicht genehmigungsfähigen Zuwegung von der Bundesstraße, ist dieses nicht nutzbar.

 

Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde die Anfrage an das Amt für Raumordnung gestellt, in wie weit die Gemeinde die raumordnerische Zustimmung erhält, diese ca. 2 ha große Fläche an eine andere Stelle zu verlegen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung signalisierte der Gemeinde in dieser Absicht Zustimmung, auch wenn die angedachten 15 Bauplätze über die zustehende 3%-Erweiterung der Gemeinde liegen. Unter der Prämisse wurde die Fläche am „Dammweg“ gewählt. Mit dieser Größenordnung wäre das Entwicklungspotential der Gemeinde erschöpft. Den Gemeindevertretern liegen zwei erarbeitete Varianten für diesen Bereich vor. Diese werden durch Herrn Hufmann ausführlich dargestellt.

 

Variante 1:

13 Bauplätze, einzeilige straßenbegleitende Bebauung (900 qm / Grundstück), mit Sportplatzerhaltung

 

Variante 2:

Beinhaltet die weitere Bebauung mit 6 WE (= 19 WE) in zweiter Reihe vom „Dammweg“ aus (900 qm / Grundstück); die Wohnbebauung bewegt sich dann deutlich in Richtung B208 (Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2,50 m bis 3,00 m erforderlich); Maßgabe der Raumordnung wird dabei deutlich überschritten

 

Herr Hufmann führt die Vorteile der Variante 1 aus. Herr Hasse fragt an, ob das Amt für Raumordnung und Landesplanung grundsätzlich jeder Bebauung über 15 WE widerspricht. Dieses verneint Herr Hufmann. Die 15 WE sind für Metelsdorf eine optimistische Größe.

 

Die Gemeindevertreter treten in eine umfangreiche Diskussion, auch über das Auslassen des Sportplatzes bei der Planung. Die Gemeindevertreter erteilen Herrn Hufmann einstimmig den Arbeitsauftrag, eine Variante 3 zu erarbeiten. Diese wird die Überbauung des Sportplatzes vorsehen (mit 4 WE). Dadurch entfallen die in der Variante dargestellten 4 WE am Birkenweg. Herr Hufmann wird gebeten, diesen Entwurf den Gemeindevertretern vorzulegen, bevor das Amt für Raumordnung mit einbezogen wird. 

 

Herr Stieglitz teilt mit, dass die Vorflutleitung momentan wegen dem Strauchwerk weiter nach hinten verlegt wird. Er ist der Auffassung, dass die Vorflut so nah wie möglich an den Dammweg verlegt muss. Herr Gilde wird dazu Kontakt mit Herr Brüsewitz aufnehmen.

 

 

 

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