01.03.2017 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V dies Feststellung des Jahresabschlusses 2013. Im Haushaltsjahr 2013 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2114&TOLFDNR=150608&selfaction=print