Bei der Überprüfung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2017 ist aufgefallen, dass die Seite 3 fehlt und stattdessen die Seite 5 doppelt ist. Die Sitzungsniederschrift wird nicht gebilligt. Die Sitzungsniederschrift ist bei der nächsten Gemeindevertretersitzung erneut vorzulegen.