12.12.2016 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Uth verliest die Beschlussvorlage. Sodann wird darüber abgestimmt.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfas-sung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:13

davon besetzte Mandate:12

davon Anwesende:12

Ja- Stimmen:12

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2146&TOLFDNR=148700&selfaction=print