12.12.2016 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Uth erläutert, dass in der gesamten Dienstführung von dem Bürgermeister zur damaligen Zeit keine negativen Belange berührt wurden, so dass der Bürgermeiser entlastet werden kann.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfas-sung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2011.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:13

davon besetzte Mandate:12

davon Anwesende:12

Ja- Stimmen:12

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

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