25.01.2017 - 5 Beratung über die aktuelle und zukünftige Kinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Dr. Stibbe gibt einleitende Worte zur Thematik der Kinderbetreuung in der Kita Bad Kleinen. Der Krippenbereich weist künftig einen erhöhten Bedarf an zu betreuenden Kindern aus.
Frau Dr. Stibbe gibt - gem. vorliegender Informationen aus dem Bauamt - Auskunft über den Stand der Bauvorbereitung in Sachen Kita-Erweiterung. Die baufachliche Prüfung, der Bauantrag und der Antrag auf Sonderbedarfszuweisung sind gestellt. Der geplante Baubeginn, voraussichtlich im Juni 2017, steht unter dem Vorbehalt der Zuwendungsgewährung. Lt. Ablaufplan der Architektin könnte - bei benanntem Baubeginn - die Erweiterung des Kitabereiches im Januar 2018 fertiggestellt sein.
Frau Lehmkuhl berichtet in diesem Zusammenhang über die angedachte Beschaffung von Leichtbauelementen, welche eine variable Nutzung sowohl für den Kinderkrippen-, als auch für den Kindergartenbereich zulässt. Die Vorteile bestehen eindeutig darin, dass Räume – je nach Bedarf – auf Alter und Körpergröße umgestaltet werden können.
Weiterhin berichtet Frau Lehmkuhl von dem bestehenden Kooperationsvertrag zwischen der Kita und dem SV Bad Kleinen e.V. und erläutert kurz deren Inhalt. Zielstellung ist es weiterhin, die Zertifizierung eines Bewegungskindergartens zu erhalten. Die Antragstellung hierzu liegt bereits beim Landessportbund vor. Alte Bundesländer leben diese Methode bereits vor, jedoch ist die Kita Bad Kleinen in MV die erste Einrichtung, die sich auf diese Methode spezialisiert hat und diese auch weiter ausbauen möchte. Der SV Bad Kleinen e.V./ in den Sommermonaten auch die DLRG, bietet ehrenamtlich in der Kita Breitensport an, welcher insbesondere auch finanziell für jedes Kind wahrnehmbar ist. Weiterhin erhofft sich Frau Lehmkuhl Unterstützung bei der Bildungsministerin unseres Landes und wird in Kürze einen Termin bei ihr vereinbaren.
Die Anwesenden des Sozialausschusses sprechen hier ihre Unterstützung aus und werden Frau Lehmkuhl mit ein-zwei Personen zu diesem Termin begleiten.
Ziel ist es, diesen Breitensport auch weiter in den Hortbereich überfließen zu lassen, um die Kinder weiterhin auf den Weg zur Selbstständigkeit zu begleiten.
Zu diesem Punkt übergehend berichtet Frau Milke über die seit ca. 4 Jahren praktizierte offene Hortarbeit. Was anfänglich mit Skepsis begonnen wurde, blüht heute in Begeisterung. Durch diverse Räume zur offenen Nutzung sind optimale Bedingungen für die gesamten Hortkinder geschaffen worden. Von der ersten bis zur vierten Klasse können die Kinder gemeinsam/ miteinander gefördert werden. Eine Doppelnutzung von Räumen für Unterricht und Hortbetreuung erfolgt nur noch in geringstem Umfang und steht in keinem Verhältnis zu den Bedingungen wie sie vor Jahren waren.
Unter den Anwesenden kommt der noch einzig im Hort- bzw. Kellerbereich vorhandene Musikraum der Regionalschule zur Debatte.
Es gehen Überlegungen da hin, den Musikraum zu verlegen und diese Räumlichkeit dem Hortbereich anzuschließen.
Frau Rathsack gibt weiterhin das Bedürfnis der Regionalschule zu bedenken. Der Musikraum wird intensiv durch die Schule genutzt und liegt für seine Nutzung optimal.
Frau Dr. Stibbe schlägt vor, diese Thematik unbedingt in das laufende aktuelle Sanierungskonzept der Schule mit aufzunehmen.
Herr Wölm und Frau Rathsack werden dieses Anliegen in der Bauberatung zur Schulsanierung ansprechen.
Frau Voß nimmt dieses als Anlass, in diesem Zusammenhang auch einmal über ein separates Hortgebäude in Bad Kleinen nachzudenken.
Die Anwesenden diskutieren das Für und Wider und sprechen sich dafür aus, diese Überlegung in weiteren Planungen zu vertiefen.
Frau Lehmkuhl erklärt folgendes Anliegen und bittet den Sozialaussschuss um Rat:
Die bestehende Nutzungsordnung über die Benutzung der Kita Bad Kleinen vom 05.04.2011
steht vor ihrer Überarbeitung. § 7 (3) besagt: … bei Verdacht oder Nachweis von ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Sorgeberechtigten zur sofortigen Mitteilung an die Kita verpflichtet. Bis zur Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bleibt das Kind der Kita fern.
Lt. Aussage von Frau Lehmkuhl wird diese kostenpflichtige Bescheinigung (bis zu 3,50 €) in einigen Fällen sehr locker gehändelt.
Bsp: Oma fährt noch mal schnell (ohne Kind) mit dem Fahrrad zum Arzt und holt die Bescheinigung ein, um diese vorlegen zu können. So erweckt es schon manchmal den Anschein, dass die Bescheinigung durch den Pförtner ausgestellt wird…
Frau Lehmkuhl zieht aus Kostengründen für die Eltern und auf Grund der sehr relaxten Umgangsweise die Konsequenz, die Forderung benannter Unbedenklichkeitsbescheinigung in § 7 (3) der Nutzungsordnung zu streichen.
Nach eingehender Diskussion vertreten die Anwesenden die Meinung, o. g. Regelung in dieser Form beizuhalten, um der Kita-Leitung den Rücken zu decken.
Aus diesem Zusammenhang heraus wird die Verwaltung gebeten, einen Quarantäneplan für die Kita in Bad Kleinen zu erarbeiten. Aus diesem Plan soll hervorgehen, bei welcher Art und Höhe von Krankheitsgraden (Kinder + Erzieher), die Einrichtung auf eine festgelegte Zeit (evtl. 14 Tage) gänzlich geschlossen wird.
In Hinblick auf eine etwaige Verlängerung der Öffnungszeiten (evtl. 05: 30 bis 18:00 Uhr)
wird die Verwaltung gebeten, einen Umfragezettel hinsichtlich des aktuellen Betreuungsbedarfes vorzubereiteten und aktuell eine Umfrage zu starten.